Historisches

Der Ursprung kirchlichen Waldbesitzes könnte in den heiligen Hainen der Germanen liegen, in denen nach der Christianisierung oftmals christliche Kultstätten errichtet wurden. Es gibt Güterverzeichnisse von Klosterwaldungen aus dem 10. bis 13. Jahrhundert; das älteste stammt von 893 und betrifft die Abtei Prüm. Im 12. Jahrhundert besaßen alle Bistümer ausgedehnte Bannforsten.

Der Grundbesitz der Pfarreien und Pfründen dürfte sich schon seit ihrer Entstehung in deren Eigentum befinden. Er ist ihnen übereignet worden, um den Lebensunterhalt der Pfarrer zu sichern. Die Urpfarreien entstanden seit der 2. Hälfte des 6. Jahrhunderts bis ins 10. Jahrhundert, d.h. der Wald befindet sich seit bis zu 1400 Jahren in Eigentum der Pfarreien.

Von diesem Grundbesitz ist der Besitz der einzelnen örtlichen Kirchgemeinden zu unterscheiden. Seine Entstehung dürfte weithin auf den Bau der Kirche zurückgehen. Die Grundherren, welche die Pfarreien gründeten, errichteten die ersten Kirchengebäude. Wahrscheinlich ging die Baulast für die Kirchen schon sehr früh auf die Kirchgemeinde über. Um nun den kommenden Generationen die kirchliche Baulast zu erleichtern, kamen durch Schenkungen von Gemeindegliedern- und dabei vermutlich auch Gedanken an das Seelenheil- Gelder, Sachwerte, Grund und Boden zusammen. Diese Entwicklung begann etwa im 13. Jahrhundert.

Mit der Reformation kam noch einmal Bewegung in den kirchlichen Grundbesitz. Nach der Auflösung der zahlreichen Klöster streckten die benachbarten Edelleute ihre Hände nach den vakanten Gütern aus. Die Meinung Luthers war, dies nicht zuzulassen, sondern sie sollten auch zukünftig kirchlichen Zwecken dienen. So geschah es dann, und man stattete mit ihnen Pfarren und Schulen etwas besser aus. Es kam damit eine Verschiebung vom katholischen zum evangelischen Eigentum.

Die hier skizziert Entstehung des kirchlichen Waldeigentums hat eine wertbeständige Vermögensbildung bei der evangelischen und katholischen Kirche und ihren Einrichtungen zur Folge gehabt.

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